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Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutzrahmenverordnung in Kraft. Diese wird den Datenschutz innerhalb der EU stärken, den in der EU lebenden Bürgern mehr Kontrolle über ihre Daten geben und einen einheitlichen Rechtsrahmen für die EU festlegen. Sportorganisationen in und außerhalb der EU sind betroffen, sofern sie Daten von in der EU lebenden Bürgern speichern oder weiterleiten. Jede Sportorganisation ist dementsprechend aufgefordert, ihre gegenwärtigen Regeln zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Verstöße gegen den neuen Rechtsrahmen können künftig mit bis zu 4 Prozent des jährlichen Umsatzes oder bis zu 10 Millionen Euro bestraft werden. Durch die unmittelbare Wirkung der Verordnung können betroffene Bürger ihr Recht gegebenenfalls vor nationalen Gerichten oder dem EUGH einklagen.

Um sich auf den neuen Rechtsrahmen vorzubereiten, sollten Sportorganisation:

  • Ihre derzeitigen Regeln zur Datenverarbeitung den neuen Rechtsrahmen anpassen. Dies betrifft insbesondere den erweiterten Zustimmungsbereich für die Betroffenen, den die Verordnung vorsieht.
  • Die Rechte der Bürger werden durch die Verordnung in Bereichen wie Löschung, Weitergabe oder Korrektur von Daten erheblich gestärkt. Dieses muss sich in der Umsetzung der Verordnung widerspiegeln.
  • In einigen Fällen müssen große Sportverbände ggf. eigene Datenschutzbeauftragte nominieren.
  • Sportverbände müssen ggf. Verträge mit Dritten anpassen, sofern diese Zugang zu persönlichen Daten haben.
  • Verstöße gegen den Datenschutzrahmen hinichtlich der Speicherung oder Weitergabe persönlicher Daten unterliegen einer Mitteilungspflicht gegenüber den jeweiligen Auf-sichtsbehörden.

Weitere Informationen finden sich online: das EU-Informatationsportal zum Datenschutz und die Liste nationaler Datenschutzbehörden .

Quelle: DOSB-Presse Nr 20/21 - 2018

 

Tipp

 
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Informationen auf der Internetseite des Landessportbundes Thüringen, der mit seinen Ansprechpartnern den Vereinen für Fragen zum Thema zur Verfügung steht. Ferner raten wir die Schulungsangebote des LSB Thüringen und der Kreis- und Stadtsportbünde zu nutzen.

Hier geht es zu den Informationen zum Thema Datenschutz auf der Internetseite des LSB Thüringen

 


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