Das Thüringer Finanzministerium hat eine Musteranleitung zur Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung von steuerbegünstigten Vereinen mit jährlichen Gesamteinnahmen von maximal 45.000 Euro online gestellt. Diese soll eine Orientierungshilfe bei der Erstellung und Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung über das kostenfreie Onlineportal der Finanzverwaltung „Mein ELSTER“ sein. Auch gemeinnützige Vereine sind grundsätzlich verpflichtet ihre Körperschaftsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen, sie können dafür neben „MeinELSTER“ auch eine kommerzielle Steuersoftware nutzen. Die Musteranleitung führt den Verein Stück für Stück durch die elektronische Übermittlung - von der Registrierung bis zum Versand per Mausklick. Gemeinnützige Vereine müssen in der Regel nur alle drei Jahre zum Nachweis ihrer Steuervergünstigung eine Steuererklärung abgeben.