Digitale Mitgliederversammlungen - was ist der rechtliche Rahmen zur Durchführung?
Im Februar 2023 wurde im Deutschen Bundestag das „Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht“ verabschiedet. In einem neu eingefügten § 32 Abs. 2 BGB wurde die Möglichkeit verankert, eine hybride Mitgliederversammlung durchzuführen. Eine rein virtuelle Mitgliederversammlung soll nur dann möglich sein, wenn es die Mitgliederversammlung in einer vorherigen Versammlung selbst beschlossen hat. Diese Vorschriften gelten durch eine Verweisvorschrift im Gesetz (§ 28 BGB) auch für Vorstandssitzungen.