Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt fördert gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie. Auch Sportvereine und Verbände, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen, können eine Förderung beantragen. Die Unterstützung ist vielfältig: Gefördert wird die Anschaffung von Hard- und Software oder weiterer Technik etwa zur Durchführung digitaler Mitgliederversammlungen bis zu Workshops, Honorare und Entgelte, um den praktischen Umgang mit modernen Technologien zu erlernen, Qualifizierungsangebote bis zur Förderung von Wochenend- und Freizeitangeboten und in der Ferienzeit zur Nachwuchsgewinnung.

Unter anderem werden folgende Ausgaben gefördert:

  • Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software für den IT-Bereich)
  • projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
  • projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
  • Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
  • Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Einzelne Projekte können mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Der Eigenanteil liegt jeweils zwischen 10 und 20 Prozent. Der Antrag muss bis zum 1. November 2020 gestellt sein!

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Ein Projekt der Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.


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