Drei Lehrgänge im Rahmen des Bildungsfreistellungsgesetzes im Juli
Seit November 2016 gilt das Bildungsfreistellungsgesetz in Thüringen auch für den Sport. Das heißt, Beschäftigte haben einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.