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Urheberrecht

Neuer Leitfaden zur Nutzung von Piktogrammen

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Die Nachfrage nach den Piktogrammen Olympischer Spiele ist groß. Besonders bekannt und beliebt sind in Deutschland die grafischen Hinweise auf Sportarten, die der Designer Otl Aicher für die XX. Olympischen Spiele in München 1972 schuf.

Doch solche Piktogramme sind nicht frei verfügbar, sondern urheberrechtlich geschützt. Generell gilt, dass die Rechte beim jeweiligen Organisationskomitee liegen und nach Abschluss der jeweiligen Spiele an das Internationale Olympische Komitee (IOC) fallen.

Im Falle der Piktogramme von 1972 liegen die Rechte bei der Firma ERCO GmbH. Darauf weist der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hin. Die Vereinbarung zwischen ERCO und dem ehemaligen Nationalen Olympischen Komitee über eine nichtkommerzielle Nutzung hat sich mehrfach geändert. Zum aktuellen Stand hat der DOSB deshalb einen neuen Leitfaden zur Nutzung der Piktogramme zusammengestellt.

Der Leitfaden mit Hinweisen zu den Ansprechpartnern ist im Internet erhältlich unter:
www.dosb.de/de/service/download-center/recht/

 

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