Parallel zur Deutschen Meisterschaft in Gera fand die diesjährige Jugendvollversammlung mit Vertretern des DBV, der Gruppen und Landesverbände statt. Mit einem der Anträge wurde die Startberechtigung von Jugendlichen in höheren Altersklassen angepasst.
Ab Januar gilt folgendes: Jeder Spieler darf bei Nachwuchsturnieren maximal 1 AK höher starten! Wer also U13 ist, darf maximal U15 spielen. Diese Regelung gilt für alle Kategorien von E bis A. Bei Verstößen werden die betroffenen Spieler aus der Wertung gestrichen.
Die Sorgfaltspflicht liegt bei allen Meldenden. Die geltenden Startbedingungen von Jugendspielern im O19 Bereich (Stichwort Seniorenberechtigung) sind davon nicht betroffen.


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