Auf dem diesjährigen Verbandstag des DBV ist eine weitreichende Änderung der Spielordnung beschlossen worden. Badmintonspieler deutscher Staatsangehörigkeit haben ab sofort neben der Spielberechtigung für einen deutschen Verein auch die Möglichkeit, im Ausland für Vereine zu starten. Gleiches gilt auch für ausländische Badmintonspieler, die nun neben ihrer Startberechtigung im Ausland gleichzeitig auch für einen Verein in Deutschland starten können. Mit der mehrfachen Spielberechtigung wurde ebenfalls der administrative Aufwand beseitigt, dass ausländische Spieler eine schriftliche Freigabe ihres Verbandes benötigen. Diese Genehmigung fällt nun weg. Die beschlossene Änderung betrifft den Erwachsenenbereich und Jugendliche U19. Für Jugendliche U17 und jünger gilt die mehrfache Spielberechtigung nicht. Um jüngere Spieler vor zu vielen Einsätzen zu schützen, wurde beschlossen, es bei der aktuellen Einschränkung auf eine Spielberechtigung zu belassen.
DBV-Verbandstag beschließt doppelte Spielberechtigung
