Auch wenn es lange gedauert hat – seit dem 31. März 2021 ist die ergänzende Rechtsverordnung zum Thüringer Sportfördergesetz veröffentlicht. Laut § 15 Absatz 5 des Thüringer Sportfördergesetzes beinhaltet die durch das Sportministerium erlassene Rechtsverordnung nähere Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung der Sportanlagen öffentlicher Träger. Die Verordnung führt aus, in welchem Umfang Sportanlagen in kommunaler Trägerschaft von den Vereinen für ihren Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb genutzt werden können. Sie regelt aber auch, welche Nutzungen bzw. Betätigungen und Veranstaltungen nicht von der Unentgeltlichkeit erfasst sind. Exakt heißt die Rechtsverordnung: Thüringer Verordnung zur Regelung der Nutzung von Sport- und Spielanlagen öffentlicher Träger für den Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb anerkannter Sportorganisationen, Schulen und Hochschulen vom 18. Februar 2021, veröffentlicht am 31. März. Weitere Informationen folgen. Ansprechpartner im LSB ist Jürgen Warnicke, Tel. 0361 3405431, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das Sportfördergesetz sowie die Rechtsverordnung sind auf der Homepage des LSB Thüringen zu finden: Sport und Recht (Downloadbereich).


TBV Logo

Kooperationen

Banner Projekt Mitteldeutschland

Ein Projekt der Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.


Logo Special Olympics Thüringen

AirBadminton

Anzeigen
Anzeige Oliver

Victor Banner

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.