Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung! Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen e.V. (LSB) sind alle Thüringer Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Bestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe zu melden. Außerdem ist die Abgabe der Bestandserhebung Grundlage für die Beantragung der Vereinsförderung. Für das Jahr 2024 hat sich der LSB für eine terminliche Verschiebung für die Vereine entschieden.

Das Portal für die Abgabe der Mitgliederbestandserhebung und Beantragung der Sportförderung wird vom 01.01.2024 – 15.02.2024 geöffnet sein. Durch das Verlegen des Stichtages auf den 01.01. des Jahres sieht der LSB eine klarer definierte Schnittstelle für die Angabe der Mitgliederdaten. In vielen Vereinen ist der 01.01. für Austritte bzw. Neuaufnahmen von Vereinsmitgliedern definiert.

Um zu erfahren, wie die Bestandsmeldung funktioniert, können Interessierte am Warm-up, dem Online-Vereinstalk des LSB, zum Thema „Durchführung der Mitgliederbestandserhebung und Beantragung der Sportförderung im Portal“ am 6. Dezember von 19 bis 20 Uhr teilnehmen.

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