Wie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im Jahr 2021? Die Antwort bringt die Bestandserhebung, die vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2021 läuft. Dabei gilt es neue Kriterien zu beachten. Mit der Auflösung der Rubrik „Allgemeiner Sport/ Sonstige“ setzt der LSB die bundeseinheitlichen Regelungen zur Zuordnung zu Sportfachverbänden um. Mitglieder, die an sportartübergreifenden oder sportartungebundenen Angeboten teilnehmen, sind dem Sportfachverband zu melden dessen Sportart schwerpunktmäßig betrieben wird, zu dem sich die Mitglieder zugehörig fühlen oder in dem sie früher aktiv waren oder in der Sportart, in der sie Abteilungsmitglied sind.

Neu ist zudem, dass bei der Beantragung der Vereinsförderung der entsprechende Verwendungsnachweis nun auch online zu bearbeiten ist. Nur so kann der Antragsvorgang fortgesetzt werden. Anschließend den Antrag ausdrucken und unterschrieben im Original an den Kreis-/Stadtsportbund versenden.

Weitere Infos zur Mitgliederbestandserhebung gibt es auf der Internetseite des LSB Thüringen.


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