Im Rahmen des Projektes „Kooperation Kindergarten-Schule-Verein“ fördern der LSB und das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungs- und Sportangebote. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Kriterien festgelegt sind. Da Kindergärten und Schulen aufgrund der Corona-Maßnahmen aktuell nicht von Externen besucht werden dürfen, müssen die über 1.900 Kooperationsprojekte unfreiwillig ruhen. Daher gelten folgende Sonderregelungen für das Schuljahr 2020/2021: Die Meldefrist, ursprünglich am 15. Dezember 2020, zur Beantragung von Förderungen ist ausgesetzt. Der Sportverein hat die Möglichkeit, die Förderung während des gesamten ersten Schulhalbjahres zu beantragen. Die Berücksichtigung von Anträgen endet am 7. Februar 2021, die Abgabe erfolgt beim zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund.