Achtung Sportvereine: Bestandserhebung und Vereinsförderung bis 31. Januar 2023 einreichen
Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes Thüringen sind alle Sportvereine jährlich verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Mitgliederbestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe und nach bundeseinheitlichen Kriterien zu melden. Die Erfassung der Vereins- und Mitgliederdaten erfolgt ausschließlich online über das gemeinsame Verbandsportal www.unser-sportverein.net.