Zeiterfassung für Arbeitgeber verpflichtend, Ehrenamt als Empfehlung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 13. September 2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Wie ein solches System z.B. bei Vertrauensarbeitszeit oder im mobilen Arbeiten aussehen kann oder muss, dazu hat sich das BAG nicht geäußert. Für rein ehrenamtliche Tätigkeiten gilt diese Verpflichtung nicht – jedenfalls nicht direkt.