Mitgliederversammlungen müssen nicht vom Gesundheitsamt genehmigt werden
Seit September regelt eine Verordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Thüringen den Sportbetrieb in Zeiten der Pandemie. Unklarheiten werden zunehmend beseitigt. Regelmäßig sucht der LSB den Austausch mit dem Ministerium und den lokalen Gesundheitsämtern.