LSB verlängert Frist zur Mitgliederbestandserhebung
Der Landessportbund Thüringen hat die Frist zur Meldung der Mitgliederzahlen bis zum 9. Februar 2020 verlängert. Bis dahin müssen Vereine ihre Mitgliederzahlen in das neue Verwaltungsprogramm „Unser-Sportverein.net“ eingepflegt haben.
Hier geht es zur entsprechenden Meldung auf der Internetseite des LSB Thüringen. [thueringen-sport.de]




































