Masern-Impfung: Nachweispflicht gilt im Sport bei Kooperationen mit Schulen und Kindergärten
Seit März 2020 gilt das Masernschutzgesetz, welches vorsieht, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten eine Masern-Impfung vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Was gilt im Sport?