Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen in Zeiten von COVID 19
Präsenzveranstaltungen in Zeiten von Corona sind nicht oder nur schwer durchführbar und die Satzungen beinhalten in den wenigsten Fällen Regelungen für derartige Ausnahmesituationen. Deshalb hat der Gesetzgeber übergangsweise Ausnahmeregelungen geschaffen. Diese gelten zunächst für das Jahr 2020, können aber verlängert werden.



































